Mittwoch, 11. Januar 2017

Ein "ehrlicher Kerl"? Zum Tod von Alt-Bundespräsident Roman Herzog

Am 10. Januar 2017, am ersten Todestag des Sängers, Musikers und Malers David Bowie, ist unser ehemaliger (siebter) Bundespräsident Roman Herzog mit 82 Jahren gestorben.
Er hat von 1994 bis 1999 den nunmehr wiedervereinigten deutschen Staat repräsentiert. Bekannt geworden ist seine Berliner „Ruck-Rede“ vom 26. April 1997, in der er dem deutschen Volk eine Art „Lähmung“ bescheinigte. Es müsse ein Ruck durch das Volk gehen. In welche Richtung der genau gehen soll, hat er nicht gesagt. Jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern. Als sein Vermächtnis aber gilt seine 1996 nach einem Besuch in Israel im Dezember 1994[1] und einem Besuch in Ausschwitz (als erstes deutsches Staatsoberhaupt) im Januar 1995 erfolgte Einführung des „Holocaust-Gedenktages“ am 27. Januar. So kann der Deutschlandfunk zum Todestag Roman Herzogs auf seiner Onlineseite titeln: „Der 27. Januar stellt den Holocaust ganz ins Zentrum“.[2]
Ich bezweifle sehr, dass durch diese ritualisierte „Erinnerung“ an die Schande des deutschen Volkes jene „Lähmung“ überwunden werden kann, die im Grunde seit den Friedensverträgen von Versailles über dem politischen Teil Deutschlands waltet. Damals wurde den Deutschen die „Alleinschuld“ am Ausbruch des Ersten Weltkrieges angeheftet, was nachweislich eine Lüge war. Diejenigen Deutschen, die diese Verträge mit unterschrieben haben, wurden von den Anhängern rechter Gruppierungen als „Volksverräter“ bezeichnet. Dieses Wort erklang am 3. Oktober 2016 anlässlich der Feiern des Tages der Deutschen Einheit in Dresden wieder, diesmal vorwiegend bei Anhängern der „rechtspopulistischen“ PEGIDA- Bewegung und wurde gestern, am Todestag Roman Herzogs, zum „Unwort des Jahres 2016“ erklärt. Damit sollen alle, die in populärer, aber eindeutiger Weise gegen die Politik der vergangenen hundert Jahre Stellung nehmen, stigmatisiert werden. Es ist eine ähnliche Strategie wie bei der Einführung des „Holocaust-Gedenktages“: das „deutsche Volk“ – was auch immer das sein mag –  klein und ruhig zu halten.
Ich weiß inzwischen zu viel, um die Augen vor den wahren Initiatoren solcher Festlegungen von Gedenktagen oder „Unwörtern“ zu verschließen, auch wenn sie niemals namentlich genannt werden. Vorgestern las ich in der Bildzeitung, dass der „Jüdische Weltkongress“ (WJC = World Jewish Congress) die Deutschen dazu aufruft, Selfies zu machen, auf denen sie im Stile von „Je suis Charlie“ ein Schild mit der Aufschrift „I remember“ tragen und diese Fotos dann ins Netz zu stellen.
Auf der deutschen Wikipediaseite kann man lesen, dass eine Vorläuferorganisation des 1936 in New York gegründeten WJC das 1919 anlässlich der „Pariser Friedensverhandlungen“ gegründete „Comite des delegations juives“ gewesen sei. Natürlich war diese Organisation zusammen mit den französischen Politikern für eine strenge Verurteilung und Bestrafung Deutschlands in diesen „Friedensverhandlungen“. Rudolf Steiner warnte damals die deutsche Delegation davor, ihre Unterschrift unter diesen Vertrag zu setzen, der später zum „unaufhaltsamen Aufstieg“ Adolf Hitlers führen wird. Er hat die Unterschreibenden, soweit ich weiß, aber nie als „Volksverräter“ tituliert. Das ist nicht sein Stil. Und meiner auch nicht.
Der Staatsrechtler Roman Herzog, der mehrere Jahre (von 1987 – 1994) Präsident des Bundesverfassungsgerichts war und in der sogenannten „Hauptstadt des Rechts“, Karlsruhe, arbeitete, war seit 2001 in zweiter Ehe mit Alexandra, Freifrau von Berlichingen verheiratet und lebte in der Residenz des Geschlechtes in Jagsthausen.
In diesem Städtchen an der Jagst wird bis heute jährlich in der „Götzen-Burg“ Goethes erstes Schauspiel, „Götz von Berlichingen“ aufgeführt, das von einem ritterlichen Rebellen gegen das sogenannte „Römische Recht“ handelt, der den Charakter des „aufrechten deutschen Kerls“ verkörperte. So ein „ehrlicher Kerl, der den Deutschen nichts vormacht“, wollte Roman Herzog, wie er einmal sagte, auch sein. Aber was heißt das schon!?
Der Landshuter „Alt-Bayer“ stammt aus einem protestantischen Elternhaus. Als er 2011 anlässlich der Verleihung des „Deutschen Medienpreises“ an den protestantischen Pfarrer Bethlehems, Mitri Raheb, die Laudatio halten sollte, protestierte die „Deutsch-Israelische Gemeinschaft“ und schrieb dem Ex-Präsidenten einen „offenen Brief“. Der „ehrliche Kerl“ Herzog ließ sich aber nicht von seinem Vorhaben abbringen.
Trotzdem wurde der verstorbene deutsche Politiker gestern mit folgenden Worten in einer Erklärung des WJC gewürdigt:
The World Jewish Congress honored Herzog as a "great fighter for the rule of law and for a free and tolerant society". Herzog had "distinguished himself with his great openness and friendship toward the Jewish community and for promoting its role in German civil society," said Maram Stern, the WJC's deputy CEO, in a statement.[3]
Ich denke, es ist sehr schwer, die zwei Dinge zu vereinen: Politiker zu sein und „ehrlich“ zu sein.
Roman Herzog hat es sicher versucht. Ob es ihm gelungen ist, bezweifle ich. Dennoch fand ich ihn immer sympathisch.



[1] Es war der erste Staatsbesuch des ersten gesamtdeutschen Bundespräsidenten im Ausland. Ob die Aufnahme des Paragraphen 130 ins deutsche Strafgesetzbuch, der ebenfalls im Jahre 1994 erfolgte, auch Herzogs Handschrift trägt, will ich noch genauer untersuchen. Auf Wikipedia lese ich: "Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes fällt: Es handele sich bei der Holocaustleugnung um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen könne.[10] Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint.
Daraufhin wurde § 130 StGB am 28. Oktober 1994 mit dem Absatz 3 ergänzt. Der darin verwendete Begriff des Völkermords bezieht sich vor allem auf die Holocaustleugnung, da § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) den Holocaust als Völkermord definiert. Absatz 3 ist nach BVerfG-Urteil von 1994 kein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungsinhalte, weil eine direkt zu Hass, Gewalt oder Willkür aufstachelnde Äußerung eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte Straftat darstellt, die weiteres illegales Handeln bewirken, dazu aufrufen und anstiften könne."
Interessant ist, dass Helmut Kohls Wunschkandidat 1993  nicht der Niederbayer Roman Herzog, sondern der Sachse Steffen Heitmann war. Dieser wurde jedoch wegen seiner kritischen Äußerungen zur „Tabuisierung“ der deutschen Vergangenheit und des Themas Holocaust fallen gelassen, nachdem eine wahre Medienkampagne gegen ihn „angezettelt“ worden war.

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