Am 10. Januar 2017, am ersten Todestag des
Sängers, Musikers und Malers David Bowie, ist unser ehemaliger (siebter) Bundespräsident
Roman Herzog mit 82 Jahren gestorben.
Er hat von 1994 bis 1999 den
nunmehr wiedervereinigten deutschen Staat repräsentiert. Bekannt geworden ist
seine Berliner „Ruck-Rede“ vom 26. April 1997, in der er dem deutschen Volk
eine Art „Lähmung“ bescheinigte. Es müsse ein Ruck durch das Volk gehen. In
welche Richtung der genau gehen soll, hat er nicht gesagt. Jedenfalls kann ich
mich nicht daran erinnern. Als sein Vermächtnis aber gilt seine 1996 nach einem
Besuch in Israel im Dezember 1994[1] und einem Besuch in
Ausschwitz (als erstes deutsches Staatsoberhaupt) im Januar 1995 erfolgte
Einführung des „Holocaust-Gedenktages“ am 27. Januar. So kann der
Deutschlandfunk zum Todestag Roman Herzogs auf seiner Onlineseite titeln: „Der
27. Januar stellt den Holocaust ganz ins Zentrum“.[2]
Ich bezweifle sehr, dass durch
diese ritualisierte „Erinnerung“ an die Schande des deutschen Volkes jene
„Lähmung“ überwunden werden kann, die im Grunde seit den Friedensverträgen von
Versailles über dem politischen Teil Deutschlands waltet. Damals wurde den
Deutschen die „Alleinschuld“ am Ausbruch des Ersten Weltkrieges angeheftet, was
nachweislich eine Lüge war. Diejenigen Deutschen, die diese Verträge mit
unterschrieben haben, wurden von den Anhängern rechter Gruppierungen als
„Volksverräter“ bezeichnet. Dieses Wort erklang am 3. Oktober 2016 anlässlich
der Feiern des Tages der Deutschen Einheit in Dresden wieder, diesmal
vorwiegend bei Anhängern der „rechtspopulistischen“ PEGIDA- Bewegung und wurde
gestern, am Todestag Roman Herzogs, zum „Unwort des Jahres 2016“ erklärt. Damit
sollen alle, die in populärer, aber eindeutiger Weise gegen die Politik der
vergangenen hundert Jahre Stellung nehmen, stigmatisiert werden. Es ist eine
ähnliche Strategie wie bei der Einführung des „Holocaust-Gedenktages“: das
„deutsche Volk“ – was auch immer das sein mag –
klein und ruhig zu halten.
Ich weiß inzwischen zu viel, um
die Augen vor den wahren Initiatoren solcher Festlegungen von Gedenktagen oder „Unwörtern“
zu verschließen, auch wenn sie niemals namentlich genannt werden. Vorgestern las
ich in der Bildzeitung, dass der „Jüdische Weltkongress“ (WJC = World Jewish
Congress) die Deutschen dazu aufruft, Selfies zu machen, auf denen sie im Stile
von „Je suis Charlie“ ein Schild mit der Aufschrift „I remember“ tragen und
diese Fotos dann ins Netz zu stellen.
Auf der deutschen Wikipediaseite
kann man lesen, dass eine Vorläuferorganisation des 1936 in New York gegründeten
WJC das 1919 anlässlich der „Pariser Friedensverhandlungen“ gegründete „Comite
des delegations juives“ gewesen sei. Natürlich war diese Organisation zusammen
mit den französischen Politikern für eine strenge Verurteilung und Bestrafung
Deutschlands in diesen „Friedensverhandlungen“. Rudolf Steiner warnte damals
die deutsche Delegation davor, ihre Unterschrift unter diesen Vertrag zu
setzen, der später zum „unaufhaltsamen Aufstieg“ Adolf Hitlers führen wird. Er
hat die Unterschreibenden, soweit ich weiß, aber nie als „Volksverräter“
tituliert. Das ist nicht sein Stil. Und meiner auch nicht.
Der Staatsrechtler Roman Herzog,
der mehrere Jahre (von 1987 – 1994) Präsident des Bundesverfassungsgerichts war
und in der sogenannten „Hauptstadt des Rechts“, Karlsruhe, arbeitete, war seit
2001 in zweiter Ehe mit Alexandra, Freifrau von Berlichingen verheiratet und
lebte in der Residenz des Geschlechtes in Jagsthausen.
In diesem Städtchen an der Jagst
wird bis heute jährlich in der „Götzen-Burg“ Goethes erstes Schauspiel, „Götz
von Berlichingen“ aufgeführt, das von einem ritterlichen Rebellen gegen das
sogenannte „Römische Recht“ handelt, der den Charakter des „aufrechten
deutschen Kerls“ verkörperte. So ein „ehrlicher Kerl, der den Deutschen nichts
vormacht“, wollte Roman Herzog, wie er einmal sagte, auch sein. Aber was heißt
das schon!?
Der Landshuter „Alt-Bayer“ stammt
aus einem protestantischen Elternhaus. Als er 2011 anlässlich der Verleihung
des „Deutschen Medienpreises“ an den protestantischen Pfarrer Bethlehems, Mitri
Raheb, die Laudatio halten sollte, protestierte die „Deutsch-Israelische
Gemeinschaft“ und schrieb dem Ex-Präsidenten einen „offenen Brief“. Der „ehrliche
Kerl“ Herzog ließ sich aber nicht von seinem Vorhaben abbringen.
Trotzdem wurde der verstorbene
deutsche Politiker gestern mit folgenden Worten in einer Erklärung des WJC
gewürdigt:
The World Jewish Congress honored Herzog as a
"great fighter for the rule of law and for a free and tolerant
society". Herzog had "distinguished himself with his great openness
and friendship toward the Jewish community and for promoting its role in German
civil society," said Maram Stern, the WJC's deputy CEO, in a statement.[3]
Ich denke, es ist sehr schwer,
die zwei Dinge zu vereinen: Politiker zu sein und „ehrlich“ zu sein.
Roman Herzog hat es sicher
versucht. Ob es ihm gelungen ist, bezweifle ich. Dennoch fand ich ihn immer
sympathisch.
[1] Es
war der erste Staatsbesuch des ersten gesamtdeutschen
Bundespräsidenten im Ausland. Ob die Aufnahme des Paragraphen 130 ins deutsche
Strafgesetzbuch, der ebenfalls im Jahre 1994 erfolgte, auch Herzogs Handschrift
trägt, will ich noch genauer untersuchen. Auf Wikipedia lese ich: "Am 13.
April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht,
dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz
1 des Grundgesetzes fällt: Es handele sich bei der
Holocaustleugnung um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten
einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der
Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten
Meinungsbildung beitragen könne.[10] Schon
die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit
schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint.
Daraufhin wurde § 130 StGB am 28. Oktober 1994 mit dem Absatz 3
ergänzt. Der darin verwendete Begriff des Völkermords bezieht
sich vor allem auf die Holocaustleugnung, da § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) den Holocaust als
Völkermord definiert. Absatz 3 ist nach BVerfG-Urteil von 1994 kein Sonderrecht
gegen bestimmte Meinungsinhalte, weil eine direkt zu Hass, Gewalt oder Willkür
aufstachelnde Äußerung eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte Straftat
darstellt, die weiteres illegales Handeln bewirken, dazu aufrufen und anstiften
könne."
Interessant ist, dass Helmut Kohls Wunschkandidat
1993 nicht der Niederbayer Roman Herzog,
sondern der Sachse Steffen Heitmann war. Dieser wurde jedoch wegen seiner
kritischen Äußerungen zur „Tabuisierung“ der deutschen Vergangenheit und des
Themas Holocaust fallen gelassen, nachdem eine wahre Medienkampagne gegen ihn
„angezettelt“ worden war.
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